§ 38 § 38
In Kraft seit 01. September 1990
Up-to-date
G-PVG
Gliederung
Rückverweise
Für die Organisation der Personalvertretung der Bediensteten der Gemeindeverbände, für deren Tätigkeit und deren Wahl und für die Aufsicht über sie gelten die Abschnitte 2 bis 7 sinngemäß.
Keine Ergebnisse gefunden