§ 14 Außerkrafttreten
In Kraft seit 01. Januar 2008
Up-to-date
§ 14 Außerkrafttreten — FuGG
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Steiermärkische Fleischuntersuchungsgebührengesetz, LGBl. Nr. 22/1995, außer Kraft.
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