FLG. 1973
Gliederung
II. Hauptstück Ordnung der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse an agrargemeinschaftlichen Grundstücken
2. Abschnitt Ordnung der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei agrargemeinschaftlichen Grundstücken durch Teilung oder Regulierung
II. Einzelteilung (Spezialteilung)
A. Einzelteilung durch Auflösung der Agrargemeinschaft und Umwandlung der Anteilsrechte in Einzeleigentum (Einzelteilung im engeren Sinn)
§ 58 Gegenstand des Ermittlungsverfahrens
Gegenstand des Ermittlungsverfahrens bei einer Einzelteilung sind die in § 49 angeordneten Feststellungen.
§ 70 FLG. 1973 · FLG. 1973 · Salzburger Flurverfassungs-Landesgesetz 1973
§ 70 Einzelteilungsplan
…Abs. 2) übersichtlich zusammenzustellen. (2) Die neue Flureinteilung ist in einem Einzelteilungsplan festzulegen. (3) Der Einzelteilungsplan hat zu enthalten: a) den Besitzstandsausweis (§ 58 bzw. § 49) und den Bewertungsplan (§§ 63, 64); b) den Plan über die gemeinsamen wirtschaftlichen Anlagen (§ 61 Abs. …
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