Auf die Dauer der Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten eines Beamten ist die vom Beamten hinterlassene Halbwaise wie eine Vollwaise zu behandeln.
DPL 1972 · Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972
§ 90 § 90
…§ 90 Versorgung der Halbwaise bei Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten Auf die Dauer der Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten eines Beamten ist die vom Beamten hinterlassene Halbwaise wie…
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