§ 44a § 44a — DPL 1972
Dem Beamten ist eine Pflegefreistellung unter sinngemäßer Anwendung von § 50 NÖ LBG zu gewähren.
§ 44a DPL 1972 · DPL 1972 · Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972
§ 44a § 44a
…§ 44a Pflegefreistellung Dem Beamten ist eine Pflegefreistellung unter sinngemäßer Anwendung von § 50 NÖ LBG zu gewähren.…
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