Für die Beurteilung des Beamten sind Umfang und Wertigkeit seiner Arbeitsleistung maßgebend.
DPL 1972 · Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972
§ 130 § 130
…§ 130 Beurteilungsmerkmale Für die Beurteilung des Beamten sind Umfang und Wertigkeit seiner Arbeitsleistung maßgebend.…
Rückverweise