(1) Dieses Gesetz ist in seiner Stammfassung (Wiederverlautbarung) am 18. November 1994 in Kraft getreten.
(2) In der Fassung der 2. Dienstrechts-Novelle 2026, LGBl. für Wien Nr. 37/2026, treten in Kraft:
1.§ 115r Abs. 4 und der Entfall des § 17 Abs. 6 mit 1. Juli 2026;
2.§ 14 Abs. 6 mit 1. November 2026; § 14 Abs. 6 in der Fassung der 2. Dienstrechts-Novelle 2026 ist auf Personen anzuwenden, die nach dem 31. Oktober 2026 der Dienstordnung 1994 unterstellt werden;
3.§ 110 Abs. 2 und 3, die Überschrift des 10. Abschnittes und der Entfall des § 117 Z 19 mit dem der Kundmachung folgenden Tag.
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