LandesrechtWienLandesesetzeBauordnung für Wien§ 90

§ 90Holzdecken

In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date

Werden Badezimmer, Toiletten, Waschküchen und Räume, in denen besondere Feuchtigkeit entsteht, über Holzdecken errichtet, sind diese Holzdecken in den betreffenden Bereichen gegen Feuchtigkeit so abzudichten, dass keine schädlichen Einflüsse, die ihre Tragfähigkeit gefährden, wirksam werden.

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