LandesrechtWienLandesesetzeBauordnung für WienARTIKEL VII2. Teil Änderung von LiegenschaftsgrenzenA. ABTEILUNGEN Abteilung§ 18

§ 18Grundabtretungen zu Verkehrsflächen bei Abteilungen oder Bauführungen im Grünland oder in Sondergebieten

In Kraft seit 16. Juli 2014
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