LandesrechtWienLandesesetzeBauordnung für Wien§ 122

§ 122Einhaltung der bautechnischen Vorschriften

In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date

Unter welchen Voraussetzungen die im 9. Teil enthaltenen bautechnischen Vorschriften als eingehalten gelten, wird durch Verordnung der Landesregierung bestimmt.

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