§ 122 Einhaltung der bautechnischen Vorschriften
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
§ 122 Einhaltung der bautechnischen Vorschriften — BO für Wien
Unter welchen Voraussetzungen die im 9. Teil enthaltenen bautechnischen Vorschriften als eingehalten gelten, wird durch Verordnung der Landesregierung bestimmt.