§ 42 Verweisung auf andere Gesetze
In Kraft seit 30. Dezember 2025
Up-to-date
(1) Soweit in diesem Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
(2) Soweit dieses Gesetz und dessen Anlage 1 auf Bundesgesetze verweisen, sind diese in der am 1. Dezember 2025 geltenden Fassung anzuwenden.
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