Die in §§ 23 bis 31a angeführten Zulagen sind, unbeschadet des § 27 Abs. 2, ruhegenussfähige Dienstzulagen.
BO 1994 · Besoldungsordnung 1994
§ 22 Ruhegenußfähige Dienstzulagen
…2. Abschnitt Ruhegenußfähige Dienstzulagen § 22. Die in §§ 23 bis 31a angeführten Zulagen sind, unbeschadet des § 27 Abs. 2, ruhegenussfähige Dienstzulagen.…
BO 1994 · Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr
§ 21
…1) Die Fahrgäste haben bei Benützung der Fahrzeuge die Bestimmungen der nachstehenden Abs. 2 und 4 sowie des § 22 Abs. 1 zu beachten und den sich darauf beziehenden Anordnungen des Fahrpersonals Folge zu leisten, widrigenfalls sie von der Fahrt ausgeschlossen werden. (2) Die…