§ 49w Übergangsbestimmung zur 62. Novelle der Besoldungsordnung 1994
In Kraft seit 01. Juli 2020
Up-to-date
BO 1994
Gliederung
7. Abschnitt Übergangsbestimmungen
§ 49w Übergangsbestimmung zur 62. Novelle der Besoldungsordnung 1994
Soweit in auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen die Bezeichnung „Krankenanstaltenverbund“ verwendet wird, tritt bis zur Änderung dieser Verordnungen an Stelle des Begriffs „Krankenanstaltenverbund“ der Begriff „Gesundheitsverbund“ in der jeweils grammatikalisch richtigen Form.
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