§ 30 Dienstzulagen für Pädagogische Regionalleiterinnen
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
BO 1994
Gliederung
2. Abschnitt Ruhegenußfähige Dienstzulagen
§ 30 Dienstzulagen für Pädagogische Regionalleiterinnen
(1) Der Pädagogischen Regionalleiterin gebührt die Leiterinnenzulage gemäß § 27 Abs. 4 in der höchsten Dienstzulagengruppe.
(2) Der Pädagogischen Regionalleiterin gebührt die in der Anlage 3 festgesetzte Dienstzulage. ./3
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