§ 10 Errichtung der Tourismusverbände
In Kraft seit 20. Februar 2021
Up-to-date
(1) Für das Burgenland werden drei Tourismusverbände errichtet:
1. der, „Tourismusverband Nordburgenland“ mit Sitz in Neusiedl am See,
2. der „Tourismusverband Mittelburgenland-Rosalia“ mit Sitz in Neutal und
3. der „Tourismusverband Südburgenland“ mit Sitz in Güssing.
Die Landesregierung hat mit Verordnung die Zuweisung der Gemeinden zu dem jeweiligen Tourismusverband nach den räumlichen, geographischen und touristischen Gegebenheiten festzulegen und sich dabei an den Wahlkreisen zu orientieren.
(2) Das Geschäftsjahr des Tourismusverbandes ist das Kalenderjahr.
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