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Burgenländisches Sozialunterstützungsgesetz
§ 27
Bgld. SUG
§ 27 Träger der Sozialunterstützung
In Kraft seit 01. April 2024
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§ 27 Träger der Sozialunterstützung — Bgld. SUG
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Träger der Sozialunterstützung ist das Land.
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