§ 27 Rechtsträger und Behörden
In Kraft seit 01. Oktober 2024
Up-to-date
(1) Das Land hat als Träger der Sozialhilfe die Aufgaben nach diesem Gesetz zu besorgen.
(2) Behörden nach diesem Gesetz sind die Bezirksverwaltungsbehörden und die Landesregierung.
Bgld. SHG 2024 · Burgenländisches Sozialhilfegesetz 2024
§ 15 Unterbringung in Einrichtungen
…Erwachsenenvertreters) durch stationäre Unterbringung in Einrichtungen, die über eine Bewilligung nach dem Bgld. SEG 2023 verfügen und mit denen eine Kostenvereinbarung nach § 27 Bgld. SEG 2023 abgeschlossen wurde oder in vergleichbaren bewilligten Einrichtungen anderer Bundesländer, gesichert werden, wenn die Hilfe suchende Person auf Grund ihres körperlichen, intellektuellen oder…
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