§ 10 Lebensunterhalt — Bgld. SHG 2024
(1) Der Hilfe suchenden Person kann Hilfe zum Lebensunterhalt nach Maßgabe der §§ 5 und 13 Bgld. SUG gewährt werden, soweit in diesem Gesetz nicht anderes bestimmt ist.
(2) Bei stationärer Unterbringung in Einrichtungen gemäß § 15 Abs. 1 kann der Hilfe suchenden Person in den Monaten Juni und Dezember zusätzlich zur Leistung gemäß Abs. 1 eine Bekleidungsbeihilfe bis zur Höhe von 30% des Netto-Ausgleichszulagenrichtsatzes für Alleinstehende (§ 293 Abs. 1 lit. a sublit. bb Allgemeines Sozialversicherungsgesetz - ASVG, BGBl. Nr. 189/1955, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 200/2023) gewährt werden, sofern die Anschaffung von Kleidungsstücken nicht durch das Einkommen des Hilfeempfängers gemäß § 7 sichergestellt ist.
(3) Bei der Bemessung der Hilfe zum Lebensunterhalt nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 5 und 13 Bgld. SUG sind Ersparnisse bis zu einem Freibetrag in Höhe des Sechsfachen des Höchstsatzes nach § 13 Abs. 2 Z 1 Bgld. SUG (Schonvermögen) zu berücksichtigen und nicht zu verwerten.
§ 51 Bgld. SHG 2024 · Bgld. SHG 2024 · Burgenländisches Sozialhilfegesetz 2024
§ 51 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
…jedoch mit 1. Oktober 2024 in Kraft gesetzt werden. (3) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes treten außer Kraft: 1. Burgenländische Sozialhilfegesetz 2000 - Bgld. SHG 2000, LGBl. Nr. 5/2000, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 70/2022; 2. Verordnung über die Nichtberücksichtigung eigener Mittel nach…
§ 10 Lebensunterhalt
…1) Der Hilfe suchenden Person kann Hilfe zum Lebensunterhalt nach Maßgabe der §§ 5 und 13 Bgld. SUG gewährt werden, soweit in diesem Gesetz nicht anderes bestimmt ist. (2) Bei stationärer Unterbringung in Einrichtungen gemäß § 15 Abs. 1…
§ 5 Leistungsumfang
…1) Die Sozialhilfe umfasst: 1. Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfs (§§ 10 bis 13); 2. Hilfe in Einrichtungen, Pflege und Soziale Dienste (§§ 15 bis 19); 3. Hilfe für Kinder und Jugendliche soweit keine Maßnahme…
§ 21 Ruhen
…1) Der Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß § 10 ruht 1. für die Dauer eines stationären Aufenthaltes in einer Krankenanstalt oder in einer Sozialhilfeeinrichtung, für dessen Kosten ein Sozialversicherungsträger, der Bund oder ein Sozialhilfeträger…
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