§ 32 Verweise
In Kraft seit 14. März 2023
Up-to-date
(1) Soweit in diesem Gesetz auf das GuKG verwiesen wird, bezieht sich eine solche Verweisung auf das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz - GuKG, BGBl. I Nr. 108/1997, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 211/2022.
(2) Verweise in diesem Gesetz auf landesrechtliche Regelungen sind - sofern keine besonderen Anordnungen getroffen wurden - als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
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