Art. 6
In Kraft seit 26. März 2013
Up-to-date
Das Burgenländische Sozialhilfegesetz 2000 - Bgld. SHG 2000, LGBl. Nr. 5/2000, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 44/2012, wird wie folgt geändert:
In § 67 Abs. 3 wird das Wort „Bundespolizeibehörden“ durch das Wort „Landespolizeidirektion“ ersetzt.
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