Art. 3
In Kraft seit 26. März 2013
Up-to-date
Das Katastrophenhilfegesetz, LGBl. Nr. 5/1986, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 83/2009, wird wie folgt geändert:
In § 13 Abs. 2 und § 15 Abs. 2 wird jeweils die Wortfolge „Sicherheitsdirektion für das Burgenland“ durch das Wort „Landespolizeidirektion“ ersetzt.
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