Mit Pflichtschulen verbundene Schulpatronate sind aufgehoben und können nicht neu begründet werden.
§ 2 Bgld. PflSchG 1995 · Bgld. PflSchG 1995 · Burgenländisches Pflichtschulgesetz 1995
§ 2 § 2
…Erzieherinnen und Erzieher für die Lernhilfe oder Freizeitpädagoginnen und Freizeitpädagogen oder auf Grund besonderer Qualifikation zur Erfüllung der Aufgaben im Freizeitteil geeigneten Personen ( § 8 lit. j sublit. cc Schulorganisationsgesetz , BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 138/2017) in…
§ 24 § 24
…Freizeitpädagoginnen und Freizeitpädagogen zu bestellen. Für die Freizeit können auch andere auf Grund besonderer Qualifikation zur Erfüllung der Aufgaben im Freizeitteil geeignete Personen ( § 8 lit. j sublit. cc Schulorganisationsgesetz , BGBl. Nr. 242/1962) bestellt werden. Der Einsatz solcher qualifizierter Personen ist auch dann zulässig, wenn diese…
§ 12 § 12
…Freizeitpädagoginnen und Freizeitpädagogen zu bestellen. Für die Freizeit können auch andere auf Grund besonderer Qualifikation zur Erfüllung der Aufgaben im Freizeitteil geeignete Personen ( § 8 lit. j sublit. cc Schulorganisationsgesetz , BGBl. Nr. 242/1962) bestellt werden. Der Einsatz solcher qualifizierter Personen ist auch dann zulässig, wenn diese…
§ 17c § 17c
…Freizeitpädagoginnen und Freizeitpädagogen zu bestellen. Für die Freizeit können auch andere auf Grund besonderer Qualifikation zur Erfüllung der Aufgaben im Freizeitteil geeignete Personen ( § 8 lit. j sublit. cc Schulorganisationsgesetz , BGBl. Nr. 242/1962) bestellt werden. Der Einsatz solcher qualifizierter Personen ist auch dann zulässig, wenn diese…
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