(1) Polytechnische Schulen sind grundsätzlich als selbständige Polytechnische Schulen zu führen. Je nach den örtlichen Erfordernissen können Klassen der Polytechnischen Schule auch als
1. Klassen die einer Volksschule, einer Mittelschule oder einer Sonderschule angeschlossen sind, oder
2. Expositurklassen einer selbständigen Polytechnischen Schule geführt werden.
(2) Neben den allgemeinen Formen der Polytechnischen Schule mit deutscher Unterrichtssprache sind insbesondere für die kroatische Volksgruppe und die ungarische Volksgruppe folgende Formen von Polytechnischen Schulen oder Klassen an Polytechnischen Schulen zu führen:
1. Polytechnische Schule mit kroatischer oder ungarischer Unterrichtssprache,
2. Abteilungen für den Unterricht in kroatischer oder ungarischer Sprache, die an Polytechnischen Schulen mit deutscher Unterrichtssprache eingerichtet sind.
(3) Über die Organisationsform gemäß Abs. 1 Z 1 und 2 sowie Abs. 2 entscheidet die Bildungsdirektion nach Anhörung des Schulforums und des Schulerhalters.
Bgld. PflSchG 1995 · Burgenländisches Pflichtschulgesetz 1995
§ 23 Organisationsformen
…§ 23 Organisationsformen (1) Polytechnische Schulen sind grundsätzlich als selbständige Polytechnische Schulen zu führen. Je nach den örtlichen Erfordernissen können Klassen der Polytechnischen Schule auch als 1…
§ 35 Errichtung öffentlicher Polytechnischer Schulen
…in § 32 Abs. 3 genannten Volksschulen liegenden Polytechnischen Schulen sind Abteilungen für den Unterricht in kroatischer oder ungarischer Sprache gemäß § 23 Abs. 2 Z 2 einzurichten. Die hiefür in Betracht kommenden Polytechnischen Schulen und die Volksschulen nach § 32 Abs. 3 erster…
§ 38 Schulsprengel
…Arten der Sonderschulen, ferner die Schulsprengel der für die einzelnen Lehrberufe in Betracht kommenden Berufsschulen haben lückenlos aneinanderzugrenzen. Für die Polytechnischen Schulen gemäß § 23 Abs. 2 sind Berechtigungssprengel so festzulegen, daß der gesamte Bereich des Burgenlandes erfaßt wird. Um Schülern der Polytechnischen Schulen die Wahlmöglichkeit für verschiedene Fachbereiche…
§ 42 Schulerhaltungsbeiträge
…Mittelschulen und Klassen an Mittelschulen (§ 17b Abs. 1 bis 3) sowie bei Polytechnischen Schulen oder Klassen an Polytechnischen Schulen nach § 23 Abs. 2 mit eigenem Berechtigungssprengel sind die Beiträge zum Schulsachaufwand hinsichtlich der dem Berechtigungssprengel angehörenden Gebietskörperschaften ausgehend von einer um 50% verminderten Berechnungsquote (Abs…
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