LandesrechtBurgenlandLandesesetzeBurgenländisches Landesverwaltungsgerichtsgesetz§ 20d

§ 20dVerfahren bei einem Antrag auf Feststellung der Rechtmäßigkeit eines Beschlusses, mit dem das Bestehen eines sachlichen Zusammenhanges eines Verlangens eines Viertels der Mitglieder eines Untersuchungsausschusses des Landtages betreffend die Ladung einer Auskunftsperson mit dem Untersuchungsgegenstand bestritten wird

In Kraft seit 08. August 2020
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