Art. 82 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
Das Standesbeamten-Prüfungsgesetz, LGBl. Nr. 69/1991, wird wie folgt geändert:
1. § 3 Abs. 4 letzter Satz entfällt.
2. Nach § 6 wird folgender § 7 angefügt:
§ 3 Abs. 4 letzter Satz in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 69/1991 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.“
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