Art. 6 „Dingliche Wirkung von Bescheiden und verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen“
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
Das Bgld. Kanalanschlußgesetz 1989, LGBl. Nr. 27/1990, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 32/2001, wird wie folgt geändert:
1. § 11 Abs. 3 entfällt.
2. In § 11 Abs. 4 entfällt die Wortfolge „erster Instanz“ .
3. In § 11 Abs. 5 entfällt die Wortfolge „in erster Instanz“ .
4. Die Überschrift zu § 12 lautet:
5. In § 12 wird nach dem Wort „Bescheiden“ die Wortfolge „und verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen“ eingefügt.
6. Dem § 14 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) § 11 Abs. 4 und 5 sowie § 12 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft; gleichzeitig entfällt § 11 Abs. 3.“
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