Art. 11 „Inkrafttreten, Außerkrafttreten“
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
Das Bienenzuchtgesetz, LGBl. Nr. 14/1965, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 32/2001, wird wie folgt geändert:
1. § 18 entfällt.
2. Die Überschrift zu § 20 lautet:
3. Der bisherige Text des § 20 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“ ; folgender Abs. 2 wird angefügt:
„(2) Die Änderung der Überschrift zu § 20 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft; gleichzeitig enfällt § 18.“
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