LandesrechtBurgenlandLandesesetzeBurgenländisches Landesvertragsbedienstetengesetz 2013§ 98

§ 98Monatsentgelt und Dienstzulage

In Kraft seit 01. Januar 2025
Up-to-date

(1) Das Monatsentgelt der Vertragslehrerinnen und Vertragslehrer beträgt:

in der Entlohnungsstufe in der Entlohnungsgruppe l1
Euro
1 3.644,10
2 3.743,80
3 3.883,30
4 4.120,20
5 4.366,20
6 4.610,20
7 4.850,30
8 5.099,60
9 5.347,00
10 5.577,10
11 5.823,30
12 6.048,40
13 6.270,70
14 6.491,30
15 6.723,50
16 6.933,80
17 7.039,20
18 7.354,90
19 -

(2) Der Leiterin oder dem Leiter des Joseph Haydn-Konservatoriums gebührt eine Dienstzulage. Die Dienstzulage beträgt

1. unter einem Besoldungsdienstalter von 13 Jahren und sechs Monaten …..… 1 095,20 Euro

2. ab einem Besoldungsdienstalter von 13 Jahren und sechs Monaten ……..…. 1 170,30 Euro

3. ab einem Besoldungsdienstalter von 21 Jahren und sechs Monaten ……....... 1 242,80 Euro.

(3) Die Dienstzulage der Leiterin oder des Leiters des Joseph Haydn-Konservatoriums erhöht sich nach sechsjähriger Ausübung der Funktion um 15%, nach zehnjähriger Ausübung der Funktion um 25% und nach vierzehnjähriger Ausübung der Funktion um 40% des Grundbetrags (Abs. 2).

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