Bgld. LVBG 2013
Über die bei den jeweiligen Landesgesetzblättern angeführten Richtlinien hinaus setzt dieser Landesrechtsakt in der geltenden Fassung folgende Richtlinie um: CELEX-Nr. 32024L1346
Das Entlohnungsschema s umfasst die folgenden Entlohnungsgruppen:
1. Entlohnungsgruppe s1 - Fachärztin, Facharzt;
2. Entlohnungsgruppe s2 - Dauersekundarärztin, Dauersekundararzt;
3. Entlohnungsgruppe s3 - Assistenzärztin, Assistenzarzt;
4. Entlohnungsgruppe s4 - Turnusärztin, Turnusarzt.
§ 85 Bgld. LVBG 2013 · Bgld. LVBG 2013 · Burgenländisches Landesvertragsbedienstetengesetz 2013
§ 85
…Über die bei den jeweiligen Landesgesetzblättern angeführten Richtlinien hinaus setzt dieser Landesrechtsakt in der geltenden Fassung folgende Richtlinie um: CELEX-Nr. 32024L1346 § 85 Entlohnungsgruppen des Entlohnungsschemas s Das Entlohnungsschema s umfasst die folgenden Entlohnungsgruppen: 1. Entlohnungsgruppe s1 - Fachärztin, Facharzt; 2. Entlohnungsgruppe s2 - Dauersekundarärztin, Dauersekundararzt; 3. Entlohnungsgruppe s3 - Assistenzärztin…
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