Bgld. LVBG 2013
Über die bei den jeweiligen Landesgesetzblättern angeführten Richtlinien hinaus setzt dieser Landesrechtsakt in der geltenden Fassung folgende Richtlinie um: CELEX-Nr. 32024L1346
Für Vertragsbedienstete
1. deren Dienstverhältnis vor dem 1. Jänner 2002 begonnen hat oder
2. deren Dienstverhältnis erst nach Ablauf des Jahres 2001 begonnen hat, die aber während eines vor dem Beginn des Jahres 2002 gelegenen Zeitraums in einem Landesdienstverhältnis gestanden sind,
gilt § 8 Abs. 4 mit der Maßgabe, dass Zeiten, die vor dem Beginn des Jahres 2002 liegen, nur bis zum Höchstausmaß von einem Jahr auf die Fünfjahresfrist anzurechnen sind.
§ 113 Bgld. LVBG 2013 · Bgld. LVBG 2013 · Burgenländisches Landesvertragsbedienstetengesetz 2013
§ 113
…bei den jeweiligen Landesgesetzblättern angeführten Richtlinien hinaus setzt dieser Landesrechtsakt in der geltenden Fassung folgende Richtlinie um: CELEX-Nr. 32024L1346 6. Abschnitt Übergangsbestimmungen § 113 Befristung von Dienstverhältnissen in besonderen Fällen Für Vertragsbedienstete 1. deren Dienstverhältnis vor dem 1. Jänner 2002 begonnen hat oder 2. deren Dienstverhältnis erst nach…
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