Bgld. LVBG 2013
Über die bei den jeweiligen Landesgesetzblättern angeführten Richtlinien hinaus setzt dieser Landesrechtsakt in der geltenden Fassung folgende Richtlinie um: CELEX-Nr. 32024L1346
Abweichend von § 59 tritt der Verfall von Erholungsurlaub, dessen Verbrauch aus den Gründen des § 56 bis 31. Dezember 2021 zulässig war, und der aus dienstlichen Gründen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krisensituation nicht verbraucht werden konnte, erst mit 31. Dezember 2022 ein.
§ 112b Bgld. LVBG 2013 · Bgld. LVBG 2013 · Burgenländisches Landesvertragsbedienstetengesetz 2013
§ 112b
…jeweiligen Landesgesetzblättern angeführten Richtlinien hinaus setzt dieser Landesrechtsakt in der geltenden Fassung folgende Richtlinie um: CELEX-Nr. 32024L1346 5b. Abschnitt Verfall von Erholungsurlaub § 112b Urlaubsverfall Abweichend von § 59 tritt der Verfall von Erholungsurlaub, dessen Verbrauch aus den Gründen des § 56 bis 31 . Dezember 2021…
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