§ 109
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
Bgld. LVBG 2013
Über die bei den jeweiligen Landesgesetzblättern angeführten Richtlinien hinaus setzt dieser Landesrechtsakt in der geltenden Fassung folgende Richtlinie um: CELEX-Nr. 32024L1346
Die Kindergartenaufsichtspersonen sind in das Entlohnungsschema IL, Entlohnungsgruppe l2a2, einzureihen.
§ 109 Bgld. LVBG 2013 · Bgld. LVBG 2013 · Burgenländisches Landesvertragsbedienstetengesetz 2013
§ 109
…Über die bei den jeweiligen Landesgesetzblättern angeführten Richtlinien hinaus setzt dieser Landesrechtsakt in der geltenden Fassung folgende Richtlinie um: CELEX-Nr. 32024L1346 § 109 Einreihung in das Entlohnungsschema IL Die Kindergartenaufsichtspersonen sind in das Entlohnungsschema IL, Entlohnungsgruppe l2a2, einzureihen.…
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