Bgld. LVBG 2013
Über die bei den jeweiligen Landesgesetzblättern angeführten Richtlinien hinaus setzt dieser Landesrechtsakt in der geltenden Fassung folgende Richtlinie um: CELEX-Nr. 32024L1346
(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 47/2015)
§ 100 Bgld. LVBG 2013 · Bgld. LVBG 2013 · Burgenländisches Landesvertragsbedienstetengesetz 2013
§ 100
…Über die bei den jeweiligen Landesgesetzblättern angeführten Richtlinien hinaus setzt dieser Landesrechtsakt in der geltenden Fassung folgende Richtlinie um: CELEX-Nr. 32024L1346 § 100 (Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 47/2015)…
§ 121
… 121 Überleitung der Vertragslehrerinnen und Vertragslehrer in die Entlohnungsgruppe l1 (1) Vertragslehrerinnen und Vertragslehrer im Sinne des 3. Abschnitts, die am 31. Dezember 2013 der Entlohnungsgruppe l 2a 2 oder l 2a 1 angehören und nicht mit Ablauf dieses Tages aus dem Dienstverhältnis ausscheiden, sind…
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