§ 28 Unbefugte Führung oder Verwendung öffentlicher Wappen,Siegel, Titel und Ehrenzeichen von Gemeinden
In Kraft seit 01. Mai 2019
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Es ist verboten, öffentliche Wappen, Siegel, Titel oder Ehrenzeichen von Gemeinden des Landes Burgenland oder mit solchen verwechselbare ähnliche Symbole ohne Bewilligung der betreffenden Gemeinde zu führen oder zu verwenden.
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