§ 4 Inkrafttreten
In Kraft seit 17. Juli 2025
Up-to-date
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.
(2) § 2 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 44/2020 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und ist erstmals bei der Berechnung des mit 1. August 2020 anzuweisenden Teilbetrages anzuwenden.
(3) § 2 Abs. 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 55/2025 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und ist erstmals bei der Berechnung des mit 1. August 2025 anzuweisenden Teilbetrages anzuwenden.
Rückverweise
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