In Angelegenheiten dieses Gesetzes ist gegenüber der Bildungsdirektion die Landesregierung die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde.
Bgld. LDHG · Burgenländisches Landeslehrerinnen und -lehrer Diensthoheitsgesetz 1995
§ 17 Inkrafttreten, Verweise, Außerkrafttreten
…vom 12. März 1986 über die Behördenzuständigkeit zur Ausübung der Diensthoheit über die Landeslehrer für öffentliche Pflichtschulen im Burgenland (Burgenländisches Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz 1986 - Bgld. LDHG 1986), LGBl. Nr. 37, in der Fassung LGBl. Nr. 16/1988 und 44/1992 außer Kraft. (2) Soweit in diesem Gesetz auf…
§ 7 Sachlich in Betracht kommende Oberbehörde
…§ 7 Sachlich in Betracht kommende Oberbehörde In Angelegenheiten dieses Gesetzes ist gegenüber der Bildungsdirektion die Landesregierung die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde.…
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