Bgld. LBedG 2020
Über die bei den jeweiligen Landesgesetzblättern angeführten Richtlinien hinaus setzt dieser Landesrechtsakt in der geltenden Fassung folgende Richtlinie um: CELEX-Nr. 32024L1346
Bei Vertragslehrerinnen und Vertragslehrern mit einer Gesamtverwendungsdauer als Lehrkraft am Joseph Haydn-Konservatorium von weniger als fünf Jahren ist der Kündigungsgrund des § 107 Abs. 4 auch dann erfüllt, wenn die Vertragslehrerin oder der Vertragslehrer nicht mehr am Joseph Haydn-Konservatorium zumindest im Ausmaß seiner gesicherten Stunden beschäftigt werden kann. Ansonsten gilt die § 107 Abs. 3 enthaltene Kündigungsbeschränkung.
§ 125 Bgld. LBedG 2020 · Bgld. LBedG 2020 · Burgenländisches Landesbedienstetengesetz 2020
§ 125
…Richtlinie um: CELEX-Nr. 32024L1346 § 125 Einrechnung in die Gesamtverwendungsdauer In die im § 124 Abs. 3 und im § 131 angeführte Gesamtverwendungsdauer sind bis zum Höchstausmaß von insgesamt zwei Jahren einzurechnen: 1. Zeiten eines Beschäftigungsverbotes nach den §§ 4 bis 7 Bgld. MVKG…
§ 131
…Über die bei den jeweiligen Landesgesetzblättern angeführten Richtlinien hinaus setzt dieser Landesrechtsakt in der geltenden Fassung folgende Richtlinie um: CELEX-Nr. 32024L1346 § 131 Kündigung Bei Vertragslehrerinnen und Vertragslehrern mit einer Gesamtverwendungsdauer als Lehrkraft am Joseph Haydn-Konservatorium von weniger als fünf Jahren ist der Kündigungsgrund des § …
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