§ 37
In Kraft seit 01. Dezember 2013
Up-to-date
Bgld. KJHG
Über die bei den jeweiligen Landesgesetzblättern angeführten Richtlinien hinaus setzt dieser Landesrechtsakt in der geltenden Fassung folgende Richtlinien um: CELEX-Nr. 32024L1712, CELEX-Nr. 32024L1346
Die Mitwirkung an der Adoption im Inland umfasst folgende Tätigkeiten:
1. Beratung und Begleitung von leiblichen Elternteilen vor und während der Adoptionsabwicklung;
2. Beratung, Vorbereitung, Eignungsbeurteilung und Schulung von Adoptivwerberinnen und Adoptivwerbern;
3. Auswahl von geeigneten Adoptiveltern entsprechend den individuellen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen (Adoptionsvermittlung).
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