Die in diesem Landesgesetz festgelegten Aufgaben der Gemeinden sind im eigenen Wirkungsbereich wahrzunehmen.
Bgld. KBBG 2009 · Burgenländisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz 2009
§ 33 Eigener Wirkungsbereich
…6. Abschnitt Schlussbestimmungen § 33 Eigener Wirkungsbereich Die in diesem Landesgesetz festgelegten Aufgaben der Gemeinden sind im eigenen Wirkungsbereich wahrzunehmen.…
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