(1) BVT-Schlussfolgerungen sind als Referenzdokumente für die Erteilung der Bewilligung für Anlagen gemäß § 4 Abs. 1 mit dem Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union anzuwenden.
(2) Bis zum Vorliegen von BVT-Schlussfolgerungen gemäß Abs. 1 gelten Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken aus BVT-Merkblättern, die von der Europäischen Kommission vor dem 6. Jänner 2011 angenommen worden sind, als Referenzdokumente für die Erteilung der Genehmigung für eine Anlage gemäß § 4. Davon ausgenommen sind BVT-Schlussfolgerungen zur Festlegung von Grenzwerten gemäß § 8 Abs. 2a und 2b.
Bgld. ISUG · Burgenländisches IPPC-Anlagen-, SEVESO III-Betriebe- und Umweltinformationsgesetz
§ 8a Anwendung von BVT-Schlussfolgerungen
…§ 8a Anwendung von BVT-Schlussfolgerungen (1) BVT-Schlussfolgerungen sind als Referenzdokumente für die Erteilung der Bewilligung für Anlagen gemäß § 4 Abs. 1 mit…
§ 33 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
…in Kraft. (2) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes treten folgende landesgesetzliche Rechtsvorschriften außer Kraft: 1. Gesetz über integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Burgenländisches IPPC-Anlagengesetz - Bgld. IAG), LGBl. Nr. 65/2005; 2. Gesetz über den Zugang zu Informationen über die Umwelt (Burgenländisches Umweltinformationsgesetz 2001 - Bgld. UIG - 2001), LGBl. Nr…
§ 8 Emissionsgrenzwerte für Schadstoffe
…festzulegen, mit denen sichergestellt wird, dass die Emissionen unter normalen Betriebsbedingungen die mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerte der BVT-Schlussfolgerungen gemäß § 8a nicht überschreiten. Diese Emissionsgrenzwerte werden für die gleichen oder kürzeren Zeiträume und unter denselben Referenzbedingungen ausgedrückt wie die mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerte…
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