§ 26 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
In Kraft seit 01. März 2007
Up-to-date
Die Umweltinformationen nach diesem Landesgesetz sind soweit im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden zu besorgen, als diese landesgesetzlich übertragene Aufgaben im Bereich des Umweltschutzes im Rahmen des eigenen Wirkungsbereiches wahrnehmen.
Bgld. ISUG · Burgenländisches IPPC-Anlagen-, SEVESO III-Betriebe- und Umweltinformationsgesetz
§ 26 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
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