§ 25 Abgabenbefreiung
In Kraft seit 01. März 2007
Up-to-date
Begehren auf Mitteilungen und Mitteilungen von Umweltinformationen nach diesem Landesgesetz unterliegen nicht der Pflicht zur Entrichtung von Landes- und Gemeindeverwaltungsabgaben.
Bgld. ISUG · Burgenländisches IPPC-Anlagen-, SEVESO III-Betriebe- und Umweltinformationsgesetz
§ 25 Abgabenbefreiung
…§ 25 Abgabenbefreiung Begehren auf Mitteilungen und Mitteilungen von Umweltinformationen nach diesem Landesgesetz unterliegen nicht der Pflicht zur Entrichtung von Landes- und Gemeindeverwaltungsabgaben.…
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