§ 36 § 36 — Bgld. HK-VO 2019
Für die Übermittlung der Prüfberichte für Feuerungsanlagen nach Durchführung einer Inspektion der Energieeffizienz gemäß § 34 Abs. 2 Bgld. HKG durch Prüforgane an die Unabhängige Kontrollstelle bei der für die Vollziehung dieser Verordnung zuständigen Abteilung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung kann ein Formular gemäß Anlage 3 verwendet werden. Das Formular ist im Internet unter http://e-government.bgld.gv.at/formulare veröffentlicht.
§ 36 Bgld. HK-VO 2019 · Bgld. HK-VO 2019 · Burgenländische Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2019
§ 36 § 36
…§ 36 Unabhängiges Kontrollsystem für Feuerungsanlagen Für die Übermittlung der Prüfberichte für Feuerungsanlagen nach Durchführung einer Inspektion der Energieeffizienz gemäß § 34 Abs. 2 Bgld…
Rückverweise