Bgld. HK-VO 2019
Für die Übermittlung der Prüfberichte für Feuerungsanlagen nach Durchführung einer Inspektion der Energieeffizienz gemäß § 34 Abs. 2 Bgld. HKG durch Prüforgane an die Unabhängige Kontrollstelle bei der für die Vollziehung dieser Verordnung zuständigen Abteilung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung kann ein Formular gemäß Anlage 3 verwendet werden. Das Formular ist im Internet unter http://e-government.bgld.gv.at/formulare veröffentlicht.
§ 74 Bgld. HK-VO 2019 · Bgld. HK-VO 2019 · Burgenländische Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2019
§ 74 § 74
…LGBl. Nr. 69/1990, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 42/2000, und 2. die Burgenländische Luftreinhalte- und Heizungsanlagenverordnung 2000 - LHG-VO 2000, LGBl. Nr. 79/2000, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 49/2002, außer Kraft. (3) Das Inhaltsverzeichnis, §§ …
§ 66 § 66
…gemäß Anlage 9 Teil 1 (Überwachung der Emissionen durch den Anlageninhaber) zu überwachen. (2) Wiederkehrende Überprüfungen sind bei mittelgroßen Feuerungsanlagen mindestens jährlich durchzuführen. (3) §§ 13 und 14 FAV 2019 sind sinngemäß anzuwenden. (4) Erstmalige und wiederkehrende Überprüfungen gemäß §§ 13 und 14 FAV 2019 sind auf erstmalige und wiederkehrende Überprüfungen gemäß…
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