LandesrechtBurgenlandLandesesetzeBurgenländische Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2019§ 27

§ 27§ 27

In Kraft seit 13. Oktober 2021
Up-to-date

(1) Feuerungsanlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung unter 100 kW dürfen je nach Art des Brennstoffes folgende Emissionsgrenzwerte und Abgasverluste nicht überschreiten:

1. Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe:

Parameter händisch beschickt automatisch beschickt
biogen fest fossil fest biogen fest fossil fest
Abgasverlust (%) 20 20 19 19
CO (mg/m³)* 4 500 3 500 1 800 1 500

* Der Grenzwert für CO ist auf einen Sauerstoffgehalt von 6% bezogen

2. Feuerungsanlagen für flüssige Brennstoffe:

Parameter Grenzwert
Abgasverlust (%) 10
Rußzahl* 1
CO (mg/m³)** 100

* gilt nicht für Ölbrennwertgeräte

** Der Grenzwert für CO ist auf einen Sauerstoffgehalt von 3% bezogen

3. Feuerungsanlagen für gasförmige Brennstoffe:

Parameter Feuerungsanlagen Warmwasserbereiter ab 26 kW Nennwärmeleistung
Abgasverlust (%) 10 14
CO (mg/m³)* 100 200

* Der Grenzwert für CO ist auf einen Sauerstoffgehalt von 3% bezogen

(2) Für Feuerungsanlagen, die mit nicht standardisierten biogenen Brennstoffen betrieben werden, gelten für die erstmalige Überprüfung folgende Grenzwerte:

1. Feste nicht standardisierte biogene Brennstoffe:

Parameter Grenzwerte
Abgasverlust (%) 19
Staub (mg/m³) 150
CO (mg/m³) 800*
OGC (mg/m³) 50
NO x (mg/m³) 500

Die Grenzwerte für CO, NO x , OGC und Staub sind auf einen Sauerstoffgehalt von 11% bezogen

* Bei Teillastbetrieb kleiner 50% der Nennwärmeleistung darf der Grenzwert um bis zu 50% überschritten werden

2. Flüssige nicht standardisierte biogene Brennstoffe:

Parameter Grenzwerte
Abgasverlust (%) 10
Rußzahl 1
CO (mg/m³) 100
NO x (mg/m³) 450
SO 2 (mg/m³) 170

Die Grenzwerte für CO, NO x und SO 2 sind jeweils auf einen Sauerstoffgehalt von 3% bezogen. Die SO 2 -Konzentration im Abgas kann auch rechnerisch ermittelt werden, wenn geeignete Nachweise über den Schwefelgehalt des Brennstoffes vorliegen.

3. Gasförmige nicht standardisierte biogene Brennstoffe:

Parameter Grenzwerte
Abgasverlust (%) 10
CO (mg/m³) 100
NO x (mg/m³) 200
SO 2 (mg/m³) 350

Die Grenzwerte für CO, NO x und SO 2 sind jeweils auf einen Sauerstoffgehalt von 3% bezogen

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