§ 23 Steuerung der Wärmeabgabe
In Kraft seit 13. Oktober 2021
Up-to-date
Raumheizgeräte sind mit mindestens einer zentralen, selbsttätig wirkenden Einrichtung auszustatten, die
1. der Beeinflussung der Wärmezufuhr zu den Verbraucherstellen in Abhängigkeiten von einer geeigneten Führungsgröße (insbesondere die Außentemperatur) dient und
2. eine zeitabhängige Beeinflussung der Wärmezufuhr zu den Verbraucherstellen ermöglicht.
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