Raumheizgeräte sind mit mindestens einer zentralen, selbsttätig wirkenden Einrichtung auszustatten, die
1. der Beeinflussung der Wärmezufuhr zu den Verbraucherstellen in Abhängigkeiten von einer geeigneten Führungsgröße (insbesondere die Außentemperatur) dient und
2. eine zeitabhängige Beeinflussung der Wärmezufuhr zu den Verbraucherstellen ermöglicht.
Bgld. HK-VO 2019 · Burgenländische Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2019
§ 74 § 74
…LGBl. Nr. 69/1990, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 42/2000, und 2. die Burgenländische Luftreinhalte- und Heizungsanlagenverordnung 2000 - LHG-VO 2000, LGBl. Nr. 79/2000, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 49/2002, außer Kraft. (3) Das Inhaltsverzeichnis, §§ …
§ 23 Steuerung der Wärmeabgabe
…§ 23 Steuerung der Wärmeabgabe Raumheizgeräte sind mit mindestens einer zentralen, selbsttätig wirkenden Einrichtung auszustatten, die 1. der Beeinflussung der Wärmezufuhr zu den Verbraucherstellen in Abhängigkeiten von…
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