(1) Eine Erklärung nach § 9 Abs. 2 ist nicht erforderlich, wenn
1. die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 Z 1, 2, 3, 6 oder 8 vorliegen oder
2. das erworbene Grundstück oder der betreffende Teil davon in einem Gebiet liegt, das in einem rechtswirksamen Flächenwidmungsplan als Baugebiet für Erholungs- oder Fremdenverkehrseinrichtungen gemäß § 14 Abs. 3 lit. g Burgenländisches Raumplanungsgesetz ausgewiesen ist oder
3. das Grundstück oder der betreffende Teil davon (zum Beispiel Wohnung) innerhalb der letzten fünf Jahre als Freizeitwohnsitz genutzt wurde oder
4. wenn soziale, volkswirtschaftliche oder kulturelle Interessen dafür sprechen.
(2) § 5 Abs. 2 ist sinngemäß anzuwenden.
Rückverweise
Bgld. GVG 2007 · Burgenländisches Grundverkehrsgesetz 2007 - Bgld. GVG 2007
§ 17 Zulässigkeit der Eintragung
…Vermerk gemäß § 28 Abs. 4 oder 2. ein rechtskräftiger Bescheid oder eine Bestätigung gemäß § 5 Abs. 2, § 10 Abs. 2 oder § 12 Abs. 2 oder 3. eine gemäß § 9 Abs. 5 bestätigte Erklärung. (2) Abs. …
§ 30 Landesverwaltungsabgaben
…Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabengesetzes, LGBl. Nr. 20/1969, in der jeweils geltenden Fassung, sinngemäß. (2) Negativbestätigungen gemäß § 5 Abs. 2, § 10 Abs. 2 und § 12 Abs. 2 sind von den in landesrechtlichen Vorschriften vorgesehenen Verwaltungsabgaben befreit.…
§ 22 Erneute Versteigerung
…Personen zugelassen werden, die 1. einen rechtskräftigen Genehmigungsbescheid oder 2. einen rechtskräftigen Bescheid oder eine Bestätigung gemäß § 5 Abs. 2, § 10 Abs. 2 oder § 12 Abs. 2 oder 3. eine gemäß § 9 Abs. 5 bestätigte Erklärung vorweisen. (2) Zwischen…