LandesrechtBurgenlandLandesesetzeBurgenländisches Gemeindefondsgesetz§ 2

§ 2Organe des Fonds

In Kraft seit 01. Januar 2025
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Organe des Fonds sind die Geschäftsführung, der Aufsichtsrat und zwei Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer.

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