Bgld. GemBG 2014
Gliederung
VII. HAUPTSTÜCK Sonderbestimmungen für Gemeindebedienstete in der schulischen Tagesbetreuung
1. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen
§ 142 § 142
Die Betreuungspersonen sind nach Maßgabe der §§ 150b bis 151 in das Entlohnungsschema IL oder in das Entlohnungsschema gb einzureihen.
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