(1) Hinsichtlich
1. der Rechtsfolgen einer Verletzung des Diskriminierungsverbotes nach § 113a und
2. der Bemessung des Schadenersatzes
gelten die §§ 11 bis 14, 16, 17 und § 18b des Burgenländischen Landes-Gleichbehandlungsgesetzes - Bgld. L-GBG sinngemäß.
(2) Bei der Geltendmachung von Ansprüchen nach Abs. 1 gelten hinsichtlich
1. der Fristen und
2. der Beweislastumkehr
die §§ 19 und 19a des Bgld. L-GBG sinngemäß.
Rückverweise
Bgld. GemBG 2014 · Burgenländisches Gemeindebedienstetengesetz 2014
§ 121a Rechtsfolgen der Verletzung des Diskriminierungsverbotes
…und 2. der Bemessung des Schadenersatzes gelten die §§ 11 bis 14, 16, 17 und § 18b des Burgenländischen Landes-Gleichbehandlungsgesetzes - Bgld. L-GBG sinngemäß. (2) Bei der Geltendmachung von Ansprüchen nach Abs. 1 gelten hinsichtlich 1. der Fristen und 2. der Beweislastumkehr die §§…
§ 157p Besoldungsreform 2021 - Option durch Erklärung
…3 in einem ungekündigten privatrechtlichen Dienstverhältnis zu einer Gemeinde, einem Gemeindeverband, einer Verwaltungsgemeinschaft oder einer Stadt mit eigenem Statut stehen und 1. auf die das Bgld. Gemeindebedienstetengesetz 2014 oder 2. der II. Teil des Gemeindebedienstetengesetzes 1971 oder 3. § 39 des Gemeindebedienstetengesetzes 1971, anzuwenden ist, sowie Betreuungspersonen und pädagogische Fachkräfte…