§ 88 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
In Kraft seit 01. Januar 2020
Up-to-date
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Bgld. Feuerwehrgesetz 1994 - Bgld. FWG 1994, LGBl. Nr. 49/1994, außer Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Diesfalls treten sie gleichzeitig mit diesem Gesetz in Kraft.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden